[edsb:privacy]

edsb:privacy

Die wenigsten haben einen, die meisten brauchen ihn: den betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Sie sind gesetzlich verpflichtet einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen? Dieser muss die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen.

Sie können einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin für diese Aufgabe freistellen und entsprechend ausbilden lassen.

Das rechnet sich in aller Regel nicht!

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die nachfolgenden Gesetze und Richtlinien regeln die Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

Sie können diese Aufgaben jedoch an einen externen Datenschutzbeauftragten (edsb) übertragen.

Was wir leisten ...

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Vor- Ort- Check- Up
- Erstellung des gesetzlich geforderten Verfahrenverzeichnisses
- Schulung der Mitarbeiter zu den Themen Datenschutz, Datensicherheit und Schweigepflicht
- Kompetente Beratung in allen Fragen des Datenschutzes und der Netzwerksicherheit
- Umfassenden Telefon– und Emailsupport
- Sie können Ihre Kunden werbewirksam über ihre erhöhte Sicherheit informieren

Wir passen uns Ihren Anforderungen an — das kann von der punktuellen Unterstützung bis zur vollständigen Übernahme der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten reichen.

Kurze Reaktionszeiten bei sämtlichen Fragestellungen zu dem Themen Datenschutz und IT
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie hier.


die Buchstaben des Gesetzes...

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