Privatgutachten / Parteiengutachten

Auftraggeber sind hier Privatpersonen, Verbände, Versicherungen und Firmen, die vor Aufnahme einer gerichtlichen Auseinandersetzung von unabhängiger und fachkundiger Stelle eine Klärung und Bewertung eines Sachverhaltes erhalten möchten. Wir arbeiten hier nach den gleichen Regeln, die wir auch für die Erstellung eines Gerichtsgutachtens anwenden. Ein „Gefälligkeits-gutachten“ erstellen wir nicht.


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