Unterstützung des Betriesrates |
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Entsprechend §80 Absatz 3 BetrVG unterstützen und beraten wir sie bei der Erstellung und Verhandlung von Sicherheitsrichtlinien, Internetrichtlinien, Emailrichtlinien und unterstützen Sie, das Thema IT- Sicherheit und Datenschutz arbeitnehmergerecht umzusetzen. |
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